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Pflegehilfsmittel sind Produkte, die die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern und eine Erhaltung der Selbstständigkeit ermöglichen. Dazu gehören zum Beispiel:
Ja, für Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die Kosten – meist bis 40 € pro Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.
Nein, ein ärztliches Rezept ist nicht erforderlich. Es genügt ein Antrag bei der Pflegekasse.
Ja, laut § 40 SGB XI haben Pflegebedürftige einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel, wenn sie die häusliche Pflege erleichtern oder die Selbstständigkeit fördern.
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Zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel
Positionsnummer
Preis
Saugende Bettschutzeinlagen-wiederverwendbar (1 Stück)
(max. 2 St./Jahr bestellbar. Sofern bei Antragsstellung mit beantragt)
54.40.01.4
26,16 €
Zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel
Positionsnummer
Preis
Saugende Bettschutzeinlagen Einmalgebrauch (50 Stück)
54.45.01.0001
21,54 €
Fingerlinge (100 Stück)
54.45.01.0001
5,64 €
Einmalhandschuhe (100 Stück)
54.45.01.0001
7,18 €
Mundschutz (50 Stück)
54.45.01.0001
7,18 €
Schutzschürzen-Einmalgebrauch (100 Stück)
54.45.01.0001
13,34 €
Schutzschürzen-Wiederverwendbar (1 Stück)
54.45.01.0001
25,65 €
Händedesinfektionsmittel (500 ml)
54.45.01.0001
8,21 €
Flächendesinfektionsmittel (500 ml)
54.45.01.0001
6,16 €
Du liegst im Rahmen des Maximalwerts von 42€
32,68 €
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Damit du dich in deinem eigenen Tempo erholen kannst, möchten wir dich nicht mit allem auf einmal belasten.
Dieser Bereich wird für dich freigeschaltet, sobald du in deiner Genesung einen weiteren Schritt gemacht hast.
Wir begleiten dich dabei – Schritt für Schritt.
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